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ATR-Satzung
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ATR-Satzung

Satzung des Amper-Tauschrings Karlsfeld-Dachau, im folgenden ATR genannt

Der ATR wurde 2003 gegründet und ist ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, die sich demokratisch und eigenverantwortlich organisieren, mit dem Ziel, sich bei kleinen Alltagsaufgaben
gegenseitig zu helfen und den Kontakt untereinander zu fördern. Man bietet den anderen Teilnehmern
das an, was man gut kann und gerne macht und holt sich Unterstützung bei Arbeiten, die man nicht
gut alleine bewerkstelligen kann. Wir helfen uns untereinander und sehen uns wie eine organisierte Nachbarschaftshilfe. Helfen und helfen lassen ist unser Motto. Der ATR pflegt den Tausch von
Dingen und Hilfeleistungen ohne Geld. Vergütet wird der Zeitaufwand in Form von
Ampertalern (ATL) – 20 ATL entsprechen einer Stunde Arbeitszeit. Auch Gegenstände die man tauscht,
werden mit ATL bezahlt. Eine Umrechnung in Euro ist nicht möglich. Der ATR hat keine Gewinner-   
zielungsabsicht.
 
§ 1: Name, Geschäftsjahr
Wir führen den Namen Amper-Tauschring Karlsfeld-Dachau, abgekürzt ATR. E-Mail-Adresse: www.ampertauschring-online.de. Das Kalenderjahr ist das Geschäftsjahr.

§ 2: Ziele und Aufgaben des ATR
Ziel des ATR ist das Tauschen von Dienstleistungen und Sachen und erfolgt ausschließlich als
Zeitgutschrift für den geleisteten Aufwand und nicht als Geldäquivalent. Tauschleistungen können
nicht durch Geld abgegolten werden. Material-, Fahrtkosten und ähnliches werden zwischen den
Tauschpartnern vor dem Tausch vereinbart und entsprechend in Euro bar vergütet.
Wir sind nach außen und innen parteipolitisch, weltanschaulich und politisch ungebunden und wenden uns
gegen jegliche Ausnutzung des Tauschsystems, gegen Gängelei und autoritäre Verhaltensweisen und wollen
keine Eingriffe in unsere Persönlichkeitsrechte.
Wir betrachten uns als Freundeskreis, in dem verantwortungsvoller und solidarischer Umgang miteinander selbstverständlich ist. Dabei streben wir eine ganzheitliche, ökologische Orientierung an und setzen uns für Umweltschutz und Recycling ein.
Alle ATR-Teilnehmer/-innen haben die Möglichkeit, auf den monatlichen Mitgliedertreffen, zusammen mit
dem Organisations-Team (OrgTeam) über Grundsätze und Ziele zu diskutieren, Ideen zur Weiterentwicklung einzubringen und über Neues mit zu entscheiden.

§ 3: Mitgliedschaft
Teilnehmen kann jede/r, die/der eine Begabung, eine Fähigkeit oder Sache im ATR einsetzen möchte.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem verbindlichen Unterzeichnen des Aufnahmeformulars, der
Teilnahme an einem Mitgliedertreffen und der Zahlung einer einmaligen Aufnahmegebühr sowie der  
Jahresgebühr. Neumitglieder erhalten 100 ATL Startguthaben. Wirbt ein Mitglied einen Neuzugang,
stehen dem Werbenden 20 ATL zu.
Die parallele Mitgliedschaft in anderen Tauschkreisen ist ausgeschlossen, es kann jedoch mit
anderen Tauschkreisen/-ringen getauscht werden.
Selbstständige, Gewerbe oder Firmen können nicht in ihrer juristischen Funktion als
Gewerbetreibende, Selbstständige etc. Teilnehmer im ATR werden. Sie können jedoch als
nicht juristische Person, wie jeder andere Bürger auch, dem ATR beitreten.
Teilnehmen kann jede Person ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Familien und
Lebensgemeinschaften können auf Wunsch als ein Mitglied geführt werden. Jedes
Mitgliedskonto ist auf der Mitgliederversammlung stimmberechtigt und hat eine Stimme.

§ 4: Ende der Mitgliedschaft
Eine Beendigung der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich und bedarf der Schriftform. Das
Tauschheft muss an die Leitung der Finanzen zurückgegeben werden. Vor Austritt aus dem
ATR muss ein evtl. Minus durch Leistung ausgeglichen werden (Hilfestellung ist möglich).
Beim Übertritt in einen anderen Tauschkreis kann, sofern der neue Tauschkreis dem
zustimmt, der bestehende Kontostand mit dem neuen Tauschkreis verrechnet werden. Kann
der Kontostand nicht ausgeglichen werden, entfallen die positiven Salden zu Gunsten des
ATR. Negative Salden sind entsprechend auszugleichen. Eine Rückerstattung von bereits
geleisteten Beiträgen ist nicht möglich.
Bei einem schwerwiegenden Verstoß eines/-r Teilnehmers/-in gegen die Regeln kann er/sie
durch einfache Mehrheit der Mitgliederversammlung vom ATR ausgeschlossen werden. Wer
bis zum 31. März des laufenden Jahres seinen Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt, wird formlos
ausgeschlossen. Das Tauschheft ist der Leitung der Finanzen zurückzugeben.

§ 5: Rechte und Pflichten der Mitglieder
Jedes Mitglied erhält ein Tauschheft, in dem alle Tauschgeschäfte eigenverantwortlich und
zeitnah mit Kugelschreiber eingetragen werden. Das Tauschheft muss bis Ende Januar beim
Verantwortlichen der Finanzen vorgelegt werden. Dabei wird es verlängert und die
Verwaltungspunkte abgezogen. Ein Minus auf dem persönlichen Konto soll 300 ATL nicht
übersteigen.
Die ATR-Teilnehmer-/innen haben einen Anspruch auf Veröffentlichung ihrer Angebote und
Gesuche in der Marktzeitung.
Die ATR-Teilnehmer-/innen sind für eine evtl. Besteuerung und/oder
Sozialversicherungspflicht ihrer Transaktionen/Guthaben selbst verantwortlich. Der ATR ist
weder befugt noch verpflichtet, dem Finanzamt Angaben zu machen oder in dessen Namen
Steuern und/oder Gebühren einzuziehen.

§ 6: Beiträge
Von den ATR-Teilnehmer/-innen wird ein Jahresbeitrag in Geldwährung und eine
Verwaltungsgebühr in Tauschzeiten erhoben. Die Beiträge sind unabhängig von der Anzahl
der Tauschvorgänge und werden für das kommende Tauschjahr im Januar fällig.

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages und der Punkte für die Verwaltung werden vom OrgTeam
vorgeschlagen und zur Abstimmung vorgelegt. Die Marktzeitung und die Tauschhefte werden
für die ATR-Teilnehmer/-innen kostenfrei abgegeben.

§ 7: Organe des ATR
Die Organe des ATR sind:
- Mitgliederversammlung
- Organisationsteam (OrgTeam)

§ 8: Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird jedes Jahr durch das OrgTeam einberufen. Die Einladung
dazu erfolgt per E-Mail oder einfachen Brief mindestens zwei Wochen vorher. Die Mitglieder
des ATR wählen das OrgTeam jeweils für zwei Jahre. Die Einladung hierzu erfolgt ebenfalls
per E-Mail oder Brief.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10 % der stimmberechtigten
ATR-Teilnehmer-/innen anwesend sind.
Auf der Mitgliederversammlung entscheiden alle stimmberechtigten ATR-Teilnehmer/-innen
mit einfacher Mehrheit über die gemeinsamen Tauschregeln, über Inhalte und Ziele und über
den gemeinsamen Haushalt.

§ 9: OrgTeam
Das OrgTeam besteht aus mehreren Personen, z. B. Sprecher/-in, Stellvertreter/-in, Redaktion
Marktzeitung, Betreuer/-in Homepage, Presse- und Veranstaltungsorganisator/-in, Leiter/-in
Finanzen, die sich um Koordination und Konzepte, um Strukturen und Spielregeln sowie um
das Funktionieren des ATR kümmern. Das OrgTeam vertritt den ATR nach außen. Scheidet
ein OrgTeam-Mitglied während des Geschäftsjahres aus, können die verbleibenden OrgTeam-
Mitglieder bis zum Ende des Geschäftsjahres die Leitung alleine ausführen oder ersatzweise
andere Teilnehmer beiordnen. Sie sind beschlussfähig, wenn mindestens zwei OrgTeam-
Mitglieder anwesend sind.
Das OrgTeam ist die zentrale Anlaufstelle. Es erteilt Auskünfte, nimmt schriftliche Angebote,
Gesuche und Änderungswünsche entgegen. Es gibt regelmäßig die Marktzeitung heraus und
erledigt die Verwaltungsarbeiten.
Die Mitglieder des OrgTeams arbeiten ehrenamtlich. Sie sind berechtigt, ihre Aufwendungen
aus dem Verwaltungskonto abzurechnen.
Die Mitglieder des OrgTeams sind von der persönlichen Haftung Dritten gegenüber
ausgeschlossen.

§ 10: Satzungsänderungen und Auflösung
Über Satzungsänderungen und Satzungsergänzungen und die Auflösung des ATR entscheidet
die Mitgliederversammlung mit drei Viertel Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
Mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung den ATR aufzulösen, haben alle Mitglieder
unverzüglich ihre Tauschhefte abzugeben. Es darf im Namen des ATR nicht mehr getauscht
werden. Alle Konten werden wertlos und ohne Entschädigung auf das Verwaltungskonto
gebucht.
Bei Auflösung des ATR werden die finanziellen Rücklagen an eine gemeinnützige
Organisation übertragen, welche dieses ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige
Zwecke zu verwenden hat.

§ 11: Haftung, Verantwortung und Kontrolle
Alle ATR-Teilnehmer/-innen handeln in eigener Verantwortung und im Vertrauen auf die
Verbindlichkeit unserer Satzung. Bei den Angeboten handelt es sich um steuerfreie
Nachbarschaftshilfe.
Das OrgTeam übernimmt keine Verantwortung für den Wert und die Qualität der getauschten
Leistungen und Sachen, legt aber großen Wert auf qualifizierte Ausführung und Fairness. Im
Zweifelsfall empfiehlt sich eine private Haftpflichtversicherung.
Das OrgTeam behält sich vor, unangemessen hohe und unseren Regeln widersprechende
Buchungen zu korrigieren. Buchungen aus Vorjahren, die nicht mehr nachvollzogen werden
können, werden nicht akzeptiert. Einträge in der Marktzeitung, die den ethischen, moralischen
und ideellen Grundsätzen des ATR widersprechen, werden zurückgewiesen.
Bei Meinungsverschiedenheiten bezüglich Abrechnung und sonstiger Probleme hat der ATR
Teilnehmer bzw. ATR-Teilnehmerin das Recht, dass das OrgTeam eine Schlichtergruppe
einsetzt, die darüber entscheidet.

§ 12: Marktzeitung
Die Marktzeitung wird für ATR-Teilnehmer/-innen kostenfrei abgegeben. Aus den
Angeboten und Gesuchen der ATR-Teilnehmer/-innen wird eine Marktzeitung erstellt, die
halbjährlich erscheint. Die Zeitung wird nur an ATR-Teilnehmer/-innen bzw. an Teilnehmer
in anderen Tauschkreisen ausgegeben.
Die Redaktion der Marktzeitung behält sich vor, Angebote oder Gesuche nicht zu
veröffentlichen, wenn sie gegen Recht und Sitte verstoßen.

§ 13: Sozialkonto
Jeder kann einmal in Schwierigkeiten kommen. Der ATR richtet ein Sozialkonto ein, das
durch freiwillige Spenden getragen wird. Auf begründeten Antrag und nach Bewilligung
durch das OrgTeam können ATR-Teilnehmer/-innen dieses Konto in Anspruch nehmen. Der
ATR ist aber keine dauerhafte soziale Dienstleistungsorganisation.

§ 14: Datenschutz
Die Daten der ATR-Teilnehmer/-innen werden gespeichert und nur zum Zwecke des
Tauschens Mitgliedern anderer Tauschkreise zur Verfügung gestellt. Bei Weitergabe von
ATR-Daten wird explizit darauf hingewiesen, dass diese Daten nicht an Dritte, d. h. nicht an
Nicht-Mitglieder, weitergegeben werden dürfen. Interessenten am ATR können jedoch die
anonymisierte Marktzeitung einsehen.

Verabschiedet auf der Jahreshauptversammlung des ATR am 22.06.2016.









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